Aktuelles bei Andreas Held - Malermeisterbetrieb
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt ist am 01.04.2016 das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft getreten. Das Gesetz setzt - mal wieder - eine zwingende EU-Richtlinie in deutsches Recht um.
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz soll Verbrauchern einen Zugang zu günstiger und schneller Mediation bei Streitigkeiten über gekaufte Waren oder Dienstleistungen bieten. Nicht nur juristische Berufsverbände sorgen sich um die Qualität der Schlichtungen, auch Verbraucherschützer fürchten ein zahnloses Instrument. Wir stehen auf dem Standpunkt, dass das Gesetz nicht nur schlecht gemacht sondern schlicht überflüssig ist. Es gibt in Deutschland ausreichende Möglichkeiten, für eine außergerichtliche Streitschlichtung.
Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsverfahren
Wir, die Andreas Held Malermeister werden nicht in einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VS BG teilnehmen und sind auch nicht dazu verpflichtet.
Wesentlichen Gründe dafür sind:
- Es gibt keine separate Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten in Bezug auf Handwerkertätigkeiten, schon gar nicht spezilisiert auf die einzelnen Handwerksbeireche. Zuständig wäre die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. Eine Fachkompetenz ist hier nicht zu erkennen.
- Die Verfahren sind sehr teuer. Bei einem Streitwert von 500,01 Euro bis einschließlich 2.000,00 Euro fällt ein Entgelt in Höhe von 300,00 Euro an, das unabhängig von Ausgang des Verfahrens allein zu unseren Lasten geht. Das lädt geradezu zum Missbrauch ein.
- Die Verfahrensdauer ist mit in der Regel mehr als drei Monaten viel zu lang.
- Der Schlichtungsvorschlag ist nicht verbindlich, m.a.W., nach Durchführung des Verfahrens wird bei Ablehnung des Schlichtungsvorschlags von einer Partei trotzdem ein gerichtliches Verfahren notwendig.
Am 1. April 2015 feierten wir unser 85. jähriges Firmenjubiläum, nun sind schon weitere 10 Jahre vergangen und unser Malerbetrieb besteht schon seit 95 Jahren.
Am 1. April 1930 auf den Tag genau vor 95 Jahren legte mein Großvater Helmut Keßler, durch seinen Mut zur Selbständigkeit, den Grundstein für die heutige Firma Andreas Held, Malermeister.
Somit dürfen wir mit Dankbarkeit auf eine 85. jähriges Firmengeschichte zurück blicken.
Auf dem 1. Photo (3. von rechts) der Firmengünder Helmut Keßler als "frisch gebackener" Malermeister
Anzeige vom April 2015