Liebe Kunden, sehr geehrte Interessenten,
in den uns alle bewegenden Zeiten möchte ich Ihnen mitteilen das das oberste Gebot Ihre und unsere Gesundheit ist! Wir setzen alles daran Sie und uns vor einer Infektion zu schützen.
Meine Ehefrau als Mitarbeiterin, Maler- und Lackiererin, sowie ich als mitarbeitender Betriebsinhaber sind beide 2-fach geimpft und haben auch schon unsere Boosterimpfung erhalten.
Wir sind trotzdem bestens mit Nase-Mundschutzmasken und Desinfektionsmittel ausgestattet und setzen die betrieblichen Anweisungen konsequent um.
Dies hat allerdings auch die Folge das nicht jede Baustelle, jeder Arbeitsbereich, in gewohnter Art und Weise bearbeitet werden kann. Im Aussenbereich haben wir die geringsten Berührungspunkte mit Ihnen als Kunden.
Bei Arbeiten im Innenbereich ist dies anders zu bewerten.
Dort gilt folgendes: Sind alle arbeitsrelevanten Fragen und Ausführungswünsche im Vorfeld geklärt müssen wir uns alleine in den zu bearbeitenden Räumen aufhalten können. Anders sind Abstandsregeln zum Infektionsschutz nicht gewährleistet und bitten überdies, Sie als Kunden, in unserer Gegenwart ebenfalls die Corona Verordnungen einzuhalten.
Geduld ist das Stichwort in dieser Zeit !
Verbindliche Ausführungstermine sind nur sehr schwer, mit langem Vorlauf, zu vergeben.
Wir setzen alles daran Ihre Auftragswünsche zu erfüllen, leider kann sich die Terminsituation zu jeder Zeit verändern. Baustellen können nicht wie geplant besetzt werden, Betreungssituationen verändern sich, selbst Lieferengpässe sind möglich. Schon der Weg zum Lieferant ist heute ein anderer wie noch vor kurzem.
Bitte haben Sie Geduld, wir kommen auf Sie zu und geben Ihnen einen Termin zur Ausführung Ihrer gewünschten Verschönerungen im Innen- wie auch im Aussenbereich.
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt ist am 01.04.2016 das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft getreten. Das Gesetz setzt - mal wieder - eine zwingende EU-Richtlinie in deutsches Recht um.
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz soll Verbrauchern einen Zugang zu günstiger und schneller Mediation bei Streitigkeiten über gekaufte Waren oder Dienstleistungen bieten. Nicht nur juristische Berufsverbände sorgen sich um die Qualität der Schlichtungen, auch Verbraucherschützer fürchten ein zahnloses Instrument. Wir stehen auf dem Standpunkt, dass das Gesetz nicht nur schlecht gemacht sondern schlicht überflüssig ist. Es gibt in Deutschland ausreichende Möglichkeiten, für eine außergerichtliche Streitschlichtung.
Festool Absaugmobil CTM 36 E AC
Gerade erst beim Händler abgeholt.
Am 1. April 1930 auf den Tag genau vor 85Jahren legte mein Großvater Helmut Keßler, durch seinen Mut zur Selbständigkeit, den Grundstein für die heutige Firma Andreas Held, Malermeister.
Somit dürfen wir mit Dankbarkeit auf eine 85. jähriges Firmengeschichte zurück blicken.
Auf dem 1. Photo (3. von rechts) der Firmengünder Helmut Keßler als "frisch gebackener" Malermeister